Das Familienrecht regelt die Rechts­verhältnisse der durch Ehe, Lebens­partner­schaft, Familie oder Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen.

Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, 
Lebenspartnerschaft, Familie oder Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen. Ebenso sind darin gesetzliche Vertretungsfunktionen außerhalb der Verwandtschaft, wie Vormundschaft, Pflegschaft oder rechtliche Betreuung erfasst.


Die typischen Aufgabenstellungen innerhalb dieses Rechtsgebietes liegen insbesondere in Themen wie Ehevertrag, Scheidung, Trennungsunterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Kindesunterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Nachehelicher Unterhalt aber Elternunterhalt oder Gewaltschutz.

Unser Leistungsumfang im Arbeitsrecht beginnt bei der Erstellung neuer Arbeitsverträge und der fallspezifischen Prüfung bestehender Arbeitsverträge. So wie sich über die Jahre die Arbeitswelt verändert, verändern sich auch die Erfordernisse für die Vertragsgestaltung. Wir raten daher allen Arbeitgebern zur regelmäßigen Überprüfung ihrer Vertragsstandards und individuellen Detailprüfung. Arbeitnehmer sollten sich vor Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages stets mit dessen Inhalt im Detail auseinandersetzen und fachkundigen Rat einholen. unsere Mandantschaft zielführend aktiv werden.

Typische Themenfelder in diesem Rechtsgebiet sind insbesondere Leistungs­verpflichtung, Arbeits­zeitregelung, Kurzarbeit, Urlaubsanspruch, Vergütungs­anspruch, Datenschutz, Geschäfts- und Betriebs­geheimnisse, Nebentätigkeitsverbot, Vertragsstrafen und Schadenersatz, Wettbewerbsverbot, Arbeit­nehmererfindung, Zwischenzeugnis, Abmahnung, ordentliche Kündigung, fristlose Kündigung, Arbeitszeugnis, Aufhebungsvertrag und Abfindung.

Als Kanzlei verfügen wir über einen langjährigen und umfangreichen Erfahrungsschatz in der Vertretung von Arbeitgebern wie Arbeitnehmern. 
Mit dem fachspezifischen Wissen zum Arbeitsrecht und dem Verständnis der Interessenlage beider Seiten können wir so für unsere Mandantschaft zielführend aktiv werden.

Das Arbeitsrecht umfasst die Gesetze zur Erwerbs­tätigkeit. Die verschiedenen Gebiete sind Individual­arbeitsrecht, Kollektiv­arbeitsrecht und Arbeitnehmer­schutz.

Das Erbrecht regelt das Vorgehen mit dem Vermögen eines Verstorbenen. 
Es gibt die Möglichkeit von Verfügungen, wie ein Testament 
oder einen Erbvertrag.

Im Erbrecht ist geregelt, was mit dem Vermögen – positiv wie negativ – eines Verstorbenen per Gesetz passiert, wenn der Erblasser (Vererbende) zu Lebzeiten keine besonderen Verfügungen darüber getroffen hat. Solche Verfügungen können im Vollbesitz der geistigen Kräfte – ab dem 16. Lebensjahr – jederzeit vor dem Tode durch ein Testament oder auch einen Erbvertrag getroffen werden.

Insbesondere für Unternehmer oder vermögende Privatpersonen, die Ihre Liebsten oder das Liebste nach ihrem Tode adäquat versorgt sehen wollen, macht es daher Sinn, zu Lebzeiten entsprechende Regelungen zu treffen und diese auch von Zeit zu Zeit auf ihre Sinnhaftigkeit und Umsetzbarkeit zu überprüfen.

Aber auch bereits zu Lebzeiten kann man frei über sein Vermögen verfügen und künftigen Erben durch eine Schenkung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge Vermögen bzw. Vermögensteile übertragen.

Der Begriff Medizinrecht bezeichnet die rechtliche Ausgestaltung der Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient sowie von Ärzten untereinander, daneben die öffentlich-rechtlichen Regelungen zur Ausübung des ärztlichen und zahnärztlichen Berufes.

Der Begriff Medizinrecht bezeichnet die rechtliche Ausgestaltung der Rechtsbeziehungen zwischen Arzt 
und Patient sowie von Ärzten untereinander, daneben die öffentlich-rechtlichen Regelungen zur Ausübung des ärztlichen und zahnärztlichen Berufes.

Das Vertragsarztrecht befasst sich mit den Regelungen über die Rechtsbeziehungen zwischen Krankenkassen und Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten.

Wenn Sie Fragen zum Vertragsarztrecht haben, kontaktieren Sie uns gerne.

Wenn Sie Fragen zum Arzthaftungsrecht haben, kontaktieren Sie uns gerne.

Das Arzthaftungsrecht betrifft die zivilrechtliche Verantwortlichkeit eines Arztes gegenüber einem Patienten bei Verletzung der ärztlichen Sorgfaltspflichten (Behandlungsfehler, Versäumnisse, Dokumentationsfehler und sonstige Verstöße).

Das Gesellschaftsrecht befasst sich mit den Rechtsbereichen, bei denen sich Personen zu einer Gesellschaft zusammenschließen.

Das Gesellschaftsrecht umfasst die Rechtsbereiche, in denen sich Personen 
zu einem bestimmten Zweck zu einer Gesellschaft zusammenschließen. 
Im Wesentlichen unterscheidet man hier zwischen den sogenannten 
Personen- und Kapitalgesellschaften.

Die typischen Aufgabenstellungen innerhalb dieses Rechtsgebietes liegen vor allem in Themen/Frage­stellungen wie Rechtsformwahl, Gesellschafts­vertrag, Gestaltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) sowie Nachfolge bzw. Nachfolgeregelung und Unternehmensverkauf wie auch Unternehmenskauf.

Das Mietrecht umfasst das Wohnraummietrecht wie auch das Gewerbemietrecht. Beide sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, jedoch gibt es wesentliche Unterschiede im Regelwerk. Ergänzend dazu gibt es noch das Wohnungseigentumsgesetz (WEG), welches die Begründung der Verhältnisse zwischen Wohnungseigentum, einer Eigentümergemeinschaft und Dritten, z.B. einem Verwalter, regelt.

Mietverträge sind in Deutschland formfrei. Die eigentlichen Selbstverständlichkeiten „Raum gegen Miete“ oder „pfleglicher Umgang mit der Mietsache“ u.v.m. sorgen aber Jahr für Jahr für viele Tausende von Streitigkeiten.

Wir sind als Anwaltskanzlei in all diesen Bereichen aktiv und unterstützen Sie bei der Erstellung durchdachter Verträge ebenso, wie bei deren Prüfung und Vertretung Ihrer Ansprüche aus solchen Rechtsverhältnissen.

Erfahren Sie nachfolgend unter den Stichworten Mietverträge für Wohnraum, Miete und Mieterhöhung, Mieterhöhung wegen Modernisierung, Mietminderung wegen Mängeln, Miet-Nebenkosten, Schönheitsreparaturen und Renovierung, Mietende durch Mieter, Mietende durch Vermieter sowie Wohnungseigentum und Gewerbliche Mietverhältnisse mehr über dieses Rechts- und Tätigkeitsgebiet.

Unsere Anwälte begleiten Sie gern bei Ihren individuellen 
Fragestellungen und der Durchsetzung Ihrer Interessen.

Das Mietrecht befasst sich mit allen Gesetzen, die die Rechte und Pflichten zwischen Vermietern und Mietern regeln. Dazu gehören Wohnraummietrecht und Gewerbemietrecht im BGB sowie das Wohnungseigentumsgesetz (WEG).

Das Verkehrsrecht, besser Straßenverkehrsrecht, beschäftigt sich mit den Gesetzen, die die Benutzung von öffentlichen Straßen und Wegen durch Fahrzeuge und Fußgänger regeln.

Das Straßenverkehrsrecht befasst sich mit den Regelungen auf öffentlichen Straßen und Wegen und deren Benutzung durch Fahrzeuge und Fußgänger. Dabei steht an oberster Stelle die Sicherheit aller Straßenverkehrsteilnehmer.

Erfahren Sie nachfolgend mehr zu den typischen Stichworten aus diesem Rechtsgebiet wie Verkehrsunfall, Unfallflucht, Fahrverbot/Führerscheinentzug und MPU.

Unser Kanzlei verfügt im Verkehrsrecht über umfangreiche Fallpraxis und vertritt Sie und Ihre Interessen gern.

Wenn Sie Fragen zum privaten Baurecht haben, kontaktieren Sie uns gerne.

Das private Baurecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den privaten Baubeteiligten. Der Schwerpunkt liegt bei den Beziehungen zwischen dem Bauherrn (Auftraggeber) und den Beteiligten, welche das Bauwerk planen und ausführen (wie zum Beispiel Architekten, Ingenieure, Bauunternehmer und Handwerker).

Ordnungswidrigkeiten bezeichnen ordnungswidrige, vorwerfbare Handlungen. Sie sind somit kleinere Gesetzesverstöße, ohne kriminellen Inhalt. Sie werden gemäß dem Ordnungswidrigkeitenrecht zumeist 
mit einer Geldbuße geahndet.

Ordnungswidrigkeiten bezeichnen ordnungswidrige, vorwerfbare Handlungen. Sie sind somit kleinere Gesetzesverstöße, ohne kriminellen Inhalt. Sie werden gemäß dem Ordnungswidrigkeitenrecht zumeist mit einer Geldbuße geahndet.

Als Anwaltskanzlei vertreten wir Ihre Interessen und prüfen, ob und in welcher Form Sie gegen eine von der jeweiligen Behörde gegen Sie verhängte Geldbuße oder ausgesprochene Verwarnung mit/ohne Verwarnungsgeld vorgehen können.

Rotlichtverstöße gelten nicht nur für Autofahrer. Auch Fußgänger oder Fahrradfahrer, die bei Rot über eine Ampel gehen oder fahren, begehen eine Ordnungswidrigkeit.

Das Strafrecht befasst sich mit Handlungen, die für die Gesellschaft als schädlich angesehen werden. Diese Handlungen werden vom Gesetzgeber daher unter Strafe gestellt. Hier wird auf zwei Dinge Bezug genommen, zum einen auf die Rechtsgüter des Einzelnen und zum anderen die Rechtsgüter der Gemeinschaft. Die Rechtsgüter des Einzelnen umfassen die höchstpersönlichen Güter, wie sein Leben und seine körperliche Unversehrtheit und die nicht höchstpersönlichen Güter, wie sein Eigentum und Vermögen.

Die Rechtsgüter der Gemeinschaft umfassen z.B. den Frieden und die öffentliche Ordnung. Ziel ist der Erhalt des Rechtfriedens. Unter den nachfolgenden Stichwörtern wie Anklage, Nebenklage, Ermittlungsverfahren, Strafverteidigung und Pflichtverteidigung, Berufung und Revision sowie Jugendstrafrecht erfahren Sie mehr über dieses Rechtsgebiet und unsere Leistungen als Rechtsanwaltskanzlei.

Wurde gegen Sie eine Strafanzeige gestellt oder sollten Sie eine Strafanzeige stellen wollen, nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf. Das Strafrecht zählt zu unseren Interessens- und Tätigkeitsschwerpunkten.

Das Strafrecht befasst sich mit Handlungen, die für die Gesellschaft schädlich sind und daher unter Strafe gestellt werden. Ziel ist der Erhalt des Rechtsfriedens.